Carnevali & Struck GbR
Am Stadion 47
45659 Recklinghausen
Tel: 0 23 61 / 93 41 0
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Die Lieferung und der Verkauf sämtlicher Waren erfolgen nur auf Grund unserer nachstehenden Liefer- und Verkaufsbedingungen, etwaige Abweichungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, sind für uns nicht verbindlich und werden hiermit abgelehnt.
Alle Lieferungen erfolgen ab Lager auf Gefahr des Empfängers und unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Sämtliche außergewöhnliche Ereignisse und Verhältnisse berechtigen die C & S Büromaschinen Vertriebs GbR ganz oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag.
Schadenersatzansprüche und Verzugsetzung seitens des Käufers wegen verspäteter oder ausgebliebener Lieferung sind ausgeschlossen.
Bei Annahme der bestellten Ware, verpflichtet sich der Käufer diese sofort auf Transportschäden zu untersuchen.
Verlust oder etwaige Schäden der Ware muss der Käufer sofort nach Feststellung der C & S Büromaschinen Vertriebs GbR mitteilen.
Für Transportschäden werden keine Haftungen unsererseits übernommen.
Beanstandungen müssen spätestens innerhalb drei Werktage, nach Empfang der Ware, unter Beifügung des Lieferscheines geltend gemacht werden. Nachweislich falsche oder fehlerhafte Ware wird seitens der C & S Büromaschinen Vertriebs GbR ersetzt oder es erfolgt eine Neulieferung.
Sämtliche Preise verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Frachtkosten, Porto und Verpackungsspesen zahlt der Empfänger.
Unter Kaufleuten gilt eine Gewährleistung von 12 Monaten.
Für Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile, unsachgemäße Benutzung und deren Folgeschäden, sowie bei normalen Verschleiß z.B.: Alterung, können wir nicht haften.
Für die Gewährleistungsabwicklung bei Geräten unter € 1.000,00 gilt die Anlieferung durch den Kunden, in die Räumlichkeiten der C & S Büromaschinen Vertriebs GbR.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises bei Annahme von Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung unser Eigentum. Bis dahin darf die Ware nicht verpfändet oder zur Sicherung übereignet, wohl aber im ordentlichen Geschäftsverkehr verkauft werden. Forderungen des Auftraggebers aus Weiterverkauf der uns gehörenden Ware gelten als abgetreten, soweit dies zur Sicherung des Vorbehaltsverkaufes in Höhe des Warenwertes erforderlich ist. Der Auftraggeber hat die noch uns gehörende Ware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln, insbesondere zu versichern. Etwaige Zugriffe (Pfändung usw.) dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Ware sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.
Die C & S Büromaschinen Vertriebs GbR behält sich die Annahme von Wechseln oder Schecks ausdrücklich vor und erfolgt stets nur zahlungshalber, Diskont und Wechselspesen sind vom Käufer zu tragen.
Bei überschreiten des Zahlungsziels ist die C & S Büromaschinen Vertriebs GbR berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Verzugschäden, die jeweils banküblichen Verzugszinsen zu berechnen.
Aufträge gelten als angenommen, sofern die C & S Büromaschinen Vertriebs GbR nicht innerhalb von 21 Tagen diesen ablehnt.
Die gelieferte Ware gilt nicht als Vertragsannahme.
Die Rechtsgültigkeit wird nicht durch eine oder mehrerer ungültigen Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt.
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen sowie die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Ein Verzicht auf die Schriftform kann nur schriftlich vereinbart werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien die Stadt Recklinghausen.